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Gesuche

Überblick Eingabefristen

Gesuchsart Eingabefristen Herbstsemester Eingabefristen Frühjahrssemester
Stipendien 15. August 1. Februar
Darlehen

15. August

1. November

1. Februar

1. April

Hinweis: Stipendien und Darlehen können frühestens zwei Monate vor der jeweiligen Eingabefrist eingereicht werden.
Härtefallkredit jederzeit
(Wiederholungsgesuche alle 6 Monate möglich)
Einmaldarlehen «Pecunia» jederzeit

Vorbereitung

Sie sollten spätestens einen Monat vor Eingabe damit beginnen, die wichtigsten Unterlagen für Ihr Stipendien- oder Darlehensgesuch  zu organisieren.

Im Wesentlichen sind das:

  • aktuelle Steuererklärung von Ihnen und Ihren Eltern
  • letzte vorliegende definitive Steuerrechnung von Ihnen und Ihren Eltern
  • allfällige Belege zu Sozialversicherungsleistungen (z.B. Kinderrenten)
  • falls Sie keine Steuererklärung in der Schweiz ausfüllen: Kontoauszüge aller Konten der letzten 6 Monate

Die Eingabefrist ist verbindlich. Am besten notieren Sie sie in Ihrer Agenda.

Um das Gesuchsformular nutzen zu können, benötigen Sie Ihre UZH-Mailadresse. Falls Sie diese zwei Wochen vor Ablauf der Eingabefrist noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Studierende mit einer Sehbeeinträchtigung können sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars. Die Kontaktangaben der Studienfinanzierung finden Sie z.B. auf der Unterseite "unser Angebot".

Wichtige Informationen für die Gesuchseingabe

Das Webformular ist für Standardsituationen konzipiert. Falls Ihre spezifische Situation nicht vollständig erfasst wird, seien Sie pragmatisch. Sie können uns im Feld "Zusatzangaben" im Formular Hinweise für die Bearbeitung geben.

Bei Erstgesuchen findet ein Orientierungsgespräch in sachlichem und unterstützendem Rahmen statt. Dabei klären wir offene Fragen und stellen ein gemeinsames Verständnis sicher.

Grundregel: Beilagen, die Sie selbst beschaffen können, müssen bis zum Eingabeschluss vollständig eingereicht werden. Beilagen, auf die Sie keinen direkten Einfluss haben, können nachgereicht werden.

Portal (alle Unterstützungsformen)

Gesuchseingabe starten

Hinweis:
Falls das Formular nicht richtig geladen wird: Browser Cache leeren!

Gesuch einreichen und Beilagen hochladen
Durch Klick auf die Grafik gelangen Sie zum Portal, wo Sie Ihr Gesuch elektronisch erfassen und die erforderlichen Beilagen hochladen können.

Finanzielle Unterstützungsformen

Stipendien

Stipendien müssen grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden. Rückforderungen erfolgen nur in Ausnahmefällen, etwa bei unwahren Angaben oder nicht gemeldeten Veränderungen der finanziellen Verhältnisse. Wer ehrlich und korrekt Auskunft gibt, muss keine Angst vor Rückzahlungen haben.

Typisches Beispiel: Das Studium kann mit den vorhandenen Mitteln nicht absolviert werden.

Freischaltung Stipendienformular des neuen Semesters im Portal
für das Herbstsemester: 15. Juni bis 15. August (Eingabeschluss)
für das Frühlingssemester: 1. Dezember bis 1. Februar (Eingabeschluss)

Darlehen

"Reguläres Darlehen": Reguläre Darlehen sind während des Studiums zinsfrei  und müssen erst nach dem Studium zurückbezahlt werden. Sie sind erhältlich für an der UZH immatrikulierte Schweizer Studierende und Studierende mit Niederlassung (Bewilligung C). Die regulären Darlehen werden semesterweise vergeben. 

Typisches Beispiel: Erhöhtes persönliches Budget oder keine Stipendienberechtigung.

Mehr Informmationen:Stiftung studentische Darlehen UZH

Eingabefrist
für das Herbstsemester: 15. August und 1. November
für das Frühlingssemester: 1. Februar und 1. April

Härtefallkredit

Ein Härtefallkredit ist zinsfrei und für vorübergehende Notlagen gedacht.

Typische Beispiele: Vorbezug Stipendien, Studiengebühren.

Eingabefrist
Sie können das Gesuch jederzeit via Portal einreichen. Wiederholungsgesuche sind nur alle 6 Monate möglich. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von ca. 68 Arbeitstagen. Der maximale Betrag pro Gesuch liegt bei 6'000 CHF. Die Rückzahlung muss plausibel gewährleistet sein.

Einmaldarlehen «Pecunia»

Das Darlehen «Pecunia» kann nur einmalig während der gesamten Studiendauer an der UZH beantragt werden und ist während des Studiums zinsfrei. Es ist für immatrikulierte Schweizer Studierende und ausländische Studierende mit Niederlassung (Bewilligung C) erhältlich.

Typische Beispiele: Auslandsemester, kaputter Laptop, Mietzinsdepot.

Eingabefrist
Ein Gesuch kann jederzeit via Portal eingereicht werden.

Einzige Beilage: Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate). Es sind keine Unterlagen der Eltern notwendig. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von ca. 6-8 Arbeitstagen. Es können minimal 1'000 CHF und maximal 4'000 CHF bezogen werden.

Weiterführende Informationen
Pecunia UZH
Stiftung studentische Darlehen UZH

Haben Sie Fragen? Konsultieren Sie unsere FAQ

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Finanziellen Unterstützungsformen.

Bei Fragen zum Entscheid, zur Gesuchseingabe, Beilagen nachreichen, Datenschutz? Möglicherweise hilft Ihnen auch unser FAQ – UZH-Stipendien, -Darlehen & Gesuche weiter. 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Postadresse
Universität Zürich
Fachstelle Studienfinanzierung
Postfach
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

Montag und Donnerstag 14.00 – 15.00 Uhr
Tel.: +41 (0)44 634 22 04

Technische Schwierigkeiten bei der Gesuchseingabe?

Vorgehen
- Verläufe/Caches löschen,
- den Browser wechseln,
- im Browser «Neues privates Fenster» öffnen und das Gesuch via Webformular erneut ausfüllen.

Falls das technische Problem bestehen bleibt:
- Screenshots von Problem / Fehler machen
- Beschreibung des Problems + Screenshots per E-Mail an Fachstelle Studienfinanzierung senden.

Formular Empfehlungsschreiben von Dozierenden

Bitte senden Sie uns Empfehlungsschreiben nie unaufgefordert. Bitte von Dozierenden unterzeichnet direkt per E-Mail an studienfinanzierung@sib.uzh.ch schicken lassen.