Gesuche
Überblick Eingabefristen
| Gesuchsart | Eingabefristen Herbstsemester | Eingabefristen Frühjahrssemester |
|---|---|---|
| Stipendien | 15. August | 1. Februar |
| Darlehen |
15. August 1. November |
1. Februar 1. April |
| Hinweis: Stipendien und Darlehen können frühestens zwei Monate vor der jeweiligen Eingabefrist eingereicht werden. | ||
| Härtefallkredit |
jederzeit (Wiederholungsgesuche alle 6 Monate möglich) |
|
| Einmaldarlehen «Pecunia» | jederzeit | |
Vorbereitung
Sie sollten spätestens einen Monat vor Eingabe damit beginnen, die wichtigsten Unterlagen für Ihr Stipendien- oder Darlehensgesuch zu organisieren.
Im Wesentlichen sind das:
- aktuelle Steuererklärung von Ihnen und Ihren Eltern
- letzte vorliegende definitive Steuerrechnung von Ihnen und Ihren Eltern
- allfällige Belege zu Sozialversicherungsleistungen (z.B. Kinderrenten)
- falls Sie keine Steuererklärung in der Schweiz ausfüllen: Kontoauszüge aller Konten der letzten 6 Monate
Die Eingabefrist ist verbindlich. Am besten notieren Sie sie in Ihrer Agenda.
Um das Gesuchsformular nutzen zu können, benötigen Sie Ihre UZH-Mailadresse. Falls Sie diese zwei Wochen vor Ablauf der Eingabefrist noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Studierende mit einer Sehbeeinträchtigung können sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars. Die Kontaktangaben der Studienfinanzierung finden Sie z.B. auf der Unterseite "unser Angebot".
Wichtige Informationen für die Gesuchseingabe
Das Webformular ist für Standardsituationen konzipiert. Falls Ihre spezifische Situation nicht vollständig erfasst wird, seien Sie pragmatisch. Sie können uns im Feld "Zusatzangaben" im Formular Hinweise für die Bearbeitung geben.
Bei Erstgesuchen findet ein Orientierungsgespräch in sachlichem und unterstützendem Rahmen statt. Dabei klären wir offene Fragen und stellen ein gemeinsames Verständnis sicher.
Grundregel: Beilagen, die Sie selbst beschaffen können, müssen bis zum Eingabeschluss vollständig eingereicht werden. Beilagen, auf die Sie keinen direkten Einfluss haben, können nachgereicht werden.
Portal (alle Unterstützungsformen)
Hinweis:
Falls das Formular nicht richtig geladen wird: Browser Cache leeren!
Gesuch einreichen und Beilagen hochladen
Durch Klick auf die Grafik gelangen Sie zum Portal, wo Sie Ihr Gesuch elektronisch erfassen und die erforderlichen Beilagen hochladen können.
Finanzielle Unterstützungsformen
Stipendien
Stipendien müssen grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden. Rückforderungen erfolgen nur in Ausnahmefällen, etwa bei unwahren Angaben oder nicht gemeldeten Veränderungen der finanziellen Verhältnisse. Wer ehrlich und korrekt Auskunft gibt, muss keine Angst vor Rückzahlungen haben.
Typisches Beispiel: Das Studium kann mit den vorhandenen Mitteln nicht absolviert werden.
Freischaltung Stipendienformular des neuen Semesters im Portal
für das Herbstsemester: 15. Juni bis 15. August (Eingabeschluss)
für das Frühlingssemester: 1. Dezember bis 1. Februar (Eingabeschluss)
Darlehen
"Reguläres Darlehen": Reguläre Darlehen sind während des Studiums zinsfrei und müssen erst nach dem Studium zurückbezahlt werden. Sie sind erhältlich für an der UZH immatrikulierte Schweizer Studierende und Studierende mit Niederlassung (Bewilligung C). Die regulären Darlehen werden semesterweise vergeben.
Typisches Beispiel: Erhöhtes persönliches Budget oder keine Stipendienberechtigung.
Mehr Informmationen:Stiftung studentische Darlehen UZH
Eingabefrist
für das Herbstsemester: 15. August und 1. November
für das Frühlingssemester: 1. Februar und 1. April
Härtefallkredit
Ein Härtefallkredit ist zinsfrei und für vorübergehende Notlagen gedacht.
Typische Beispiele: Vorbezug Stipendien, Studiengebühren.
Eingabefrist
Sie können das Gesuch jederzeit via Portal einreichen. Wiederholungsgesuche sind nur alle 6 Monate möglich. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von ca. 6–8 Arbeitstagen. Der maximale Betrag pro Gesuch liegt bei 6'000 CHF. Die Rückzahlung muss plausibel gewährleistet sein.
Einmaldarlehen «Pecunia»
Das Darlehen «Pecunia» kann nur einmalig während der gesamten Studiendauer an der UZH beantragt werden und ist während des Studiums zinsfrei. Es ist für immatrikulierte Schweizer Studierende und ausländische Studierende mit Niederlassung (Bewilligung C) erhältlich.
Typische Beispiele: Auslandsemester, kaputter Laptop, Mietzinsdepot.
Eingabefrist
Ein Gesuch kann jederzeit via Portal eingereicht werden.
Einzige Beilage: Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate). Es sind keine Unterlagen der Eltern notwendig. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von ca. 6-8 Arbeitstagen. Es können minimal 1'000 CHF und maximal 4'000 CHF bezogen werden.
Weiterführende Informationen
Pecunia UZH
Stiftung studentische Darlehen UZH
Haben Sie Fragen? Konsultieren Sie unsere FAQ
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Finanziellen Unterstützungsformen.
Bei Fragen zum Entscheid, zur Gesuchseingabe, Beilagen nachreichen, Datenschutz? Möglicherweise hilft Ihnen auch unser FAQ – UZH-Stipendien, -Darlehen & Gesuche weiter.