Navigation auf uzh.ch
Wieviel dürfen meine Eltern maximal verdienen, damit ich stipendienberechtigt bin?
Es bestehen kantonal grosse Unterschiede. Bei der Fachstelle Studienfinanzierung liegt die Einkommensgrenze bei Fr. 86'000.- steuerbarem Einkommen und Fr. 300'000.- Reinvermögen (Bundessteuer). Bei weiteren Geschwistern in Ausbildung erhöht sich dieser Betrag.
Meine Eltern haben eine Liegenschaft. Bin ich trotzdem stipendienberechtigt?
Falls das Haus mit einer Hypothek belastet ist, könnte eventuell eine Stipendienberechtigung resultieren.
Ich habe geerbt/gespart. Bekomme ich trotzdem Stipendien?
Es gibt sog. Vermögensfreibeträge d.h. Ihr persönliches Vermögen wird in die Stipendienberechnung miteinbezogen. Dies kann bei hohen Beträgen zu einer Stipendienkürzung oder -Ablehnung führen. Wie hoch die Beträge sind, ist kantonal unterschiedlich. Details finden Sie in den kantonalen Stipendiengesetzen und -verordnungen.
Bei uns, der Fachstelle Studienfinanzierung, liegt der Vermögensfreibetrag für eine studierende Einzelperson bei 5'000.- Franken.
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt.
Meine Eltern sagen, ich soll mir mein Studium selbst verdienen. Ich schaffe das aber nicht. Was kann ich tun?
Ihre Eltern müssen Sie in Ihrer Erstausbildung im Rahmen ihrer objektiven Möglichkeiten finanziell unterstützen bis zum Ende des Masterstudiums und auch über das 25. Altersjahr hinaus. Gesetzliche Grundlage (PDF, 133 KB). Wenn Sie sich mit Ihren Eltern nicht einig werden, suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen. Nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.
Was gilt als Erst- und was als Zweitausbildung?
Mit einem Lehrabschluss verfügen Sie über eine abgeschlossene Erstausbildung, ebenso mit einem abgeschlossenen Masterstudium. Weder mit der Matura noch mit einem universitären Bachelordiplom verfügen Sie über eine abgeschlossene Erstausbildung. Grundsätzlich sind auf jeder Ausbildungsstufe Stipendien oder Darlehen möglich, wenn Sie die finanziellen Voraussetzungen mitbringen. :Grundlage: Master als Regelabschluss (PDF, 509 KB) an universitären Hochschulen.
Mit wie viel Geld müssen mich meine Eltern unterstützen?
Der sog. zumutbare Elternbeitrag ist einkommens- und vermögensabhängig. Für eine genaue Berechnung legen Sie uns die aktuellsten Steuerunterlagen (Steuererklärung und definitive Steuerrechnung) Ihrer Eltern vor. Bitte kontaktieren Sie uns während unseren Sprechzeiten. Sollten Sie sich mit Ihren Eltern nicht einig werden, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.
Ich möchte unabhängig von meinen Eltern sein und/oder von zuhause ausziehen und suche ein Stipendium, wohin soll ich mich wenden?
Die Eltern bleiben unterstützungspflichtig (PDF, 133 KB) und sowohl kantonale Stipendienstellen, wir von der Studienfinanzierung der UZH und i.d.R. auch private Stiftungen, beziehen die finanzielle Situation der Eltern in die Berechnungen ein. Um von diesem Grundsatz abzuweichen, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Mit den beschränkten finanziellen Mitteln soll denjenigen Studierenden ein Studium ermöglicht werden, die keine anderen Finanzierungsquellen haben.
Ich bin Ausländerin/Ausländer ohne Schweizer Matura und möchte an der Universität Zürich studieren. Kann ich ein Stipendiengesuch stellen?
Nach Abschluss der Assessment-Stufe (i.d.R. 2 Semester) bzw. nach Erreichen von 55 ECTS-Punkten ja. Bei sehr guten Leistungen (ab Durchschnitssnote 5 nach Schweizer Notensystem) können Sie evt. bereits nach dem 1. Semester unterstützt werden. Ausländische Masterstudierende können nur stipendiert werden, wenn das Bachelor-Studium an einer anerkannten Schweizer Hochschule absolviert wurde. Deutsche Studierende stellen als Erstes ein Auslands-BAföG-Gesuch in Deutschland.
Bitte konsultieren Sie unsere Merkblätter.
Ich plane, mein Studium mit einem Nebenjob zu finanzieren. Was muss ich beachten?
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Beginn des Studiums, ob und wie viel Zeit Ihnen neben dem Studium für einen Nebenjob bleibt. Vor allem zu Beginn des Studiums muss dies sorgfältig abgewägt werden. Informationen dazu erhalten Sie bei den Fachvereinen der Studierenden und den Studienprogrammberatungen. Wenn Sie noch nicht wissen, was Sie studieren möchten, wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung.
Wir von der Fachstelle Studienfinanzierung helfen Ihnen bei der Erstellung eines realistischen Finanzierungsplanes. Rufen Sie uns während unseren Sprechzeiten an.
Ich arbeite zu viel neben dem Studium und mein Studium leidet. Was kann ich ändern?
Wir von der Fachstelle Studienfinanzierung helfen Ihnen bei der Erstellung eines realistischen Finanzierungsplanes. Rufen Sie uns während unseren Sprechzeiten an.
In welchem Kanton muss ich das kantonale Stipendiengesuch einreichen?
Im Kanton des zivilrechtlichen Wohnsitzes Ihrer Eltern. Es gibt jedoch Ausnahmen. Details finden Sie im Rechtstext der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen.
Ich brauche länger als geplant fürs Studium. Bekomme ich nun Probleme mit den kantonalen Stipendien?
Die kantonalen Stipendienstellen unterstützen im Regelfall während 6 Semestern Bachelor und 4 Semestern Master und einem Zusatzjahr, also insgesamt während 12 Semestern. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn Sie krankheitshalber oder wegen Teilzeitstudiums länger studieren. Details finden Sie in den jeweiligen kantonalen Stipendiengesetzen und -verordnungen.
Ich habe unerwartet eine Abweisung der kantonalen Stipendienstelle bekommen, was kann ich tun?
Wenn Ihr Studienabschluss gefährdet ist wegen ausbleibenden kantonalen Stipendien, nehmen Sie bitte schnellstmöglich während unseren Sprechzeiten Kontakt mit uns auf.
Ich habe gemerkt, dass mein Studiengang nicht zu mir passt und möchte etwas anderes studieren. Kann ich trotzdem Stipendien bekommen?
Ein Studiengangwechsel innerhalb des ersten Studienjahres ist in der Regel unproblematisch. Wenn Sie nach mehreren Semestern oder gar Jahren das Fach wechseln, bekommen Sie u.U. keine kant. Stipendien mehr oder es wird eine Wartefrist verfügt. Es gibt hier grosse Unterschiede bei den Kantonen in der Handhabung.
Wenn Sie einen Studiengangwechsel planen, nehmen Sie bitte frühzeitig während unseren Sprechzeiten Kontakt mit uns auf. Wir besprechen mit Ihnen mögliche finanzielle Auswirkungen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.
Mein Gesuch um kantonale Stipendien wurde abgelehnt, und ich möchte eine Einsprache/ einen Rekurs machen, wo bekomme ich Hilfe?
Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob eine Einsprache/ein Rekurs sinnvoll ist. Nehmen Sie bitte während unseren Sprechzeiten Kontakt mit uns auf.
Meine kantonalen Stipendien sind noch nicht ausbezahlt worden und ich habe kein Geld mehr, was kann ich tun?
Über die Härtefallkasse kann Ihnen bei uns in begründeten Fällen unbürokratisch ein zinsloser Überbrückungskredit gewährt werden. Sobald die kantonalen Stipendien eintreffen, jedoch spätestens nach 6 Monaten, müssen Sie den Kredit zurückzahlen.
Ich habe beim Kanton ein Stipendiengesuch eingereicht, aber noch keinen Bescheid erhalten, kann ich trotzdem ein Gesuch bei der Fachstelle Studienfinanzierung einreichen?
Ja. Die Fachstelle Studienfinanzierung unterstützt subsidiär. Der kantonale Stipendienentscheid kann auch nachträglich in die Berechnung mit einbezogen werden. Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Reichen Sie Unterlagen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe noch nicht vorliegen, zuverlässig nach! Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Kanton, ob eine möglichst frühe Gesuchseingabe sinnvoll ist.
Habe ich ein gesetzliches Anrecht auf Stipendien?
Auf kantonale Stipendien besteht grundsätzlich während der Regelstudienzeit ein rechtlicher Anspruch, wenn die Eltern zu wenig verdienen. Unsere Fachstelle arbeitet mit privatrechtlichen Stiftungen zusammen. Deren Zahlungen erfolgen gemäss den einzelnen Stiftungsrichtlinien, ohne dass darauf ein gesetzlicher Anspruch bestünde.
Ich bin beim Kanton nicht stipendienberechtigt. Kann ich trotzdem bei der Fachstelle Studienfinanzierung ein Gesuch stellen?
In einigen Fällen ja. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin mit uns.
Woher kommen die Gelder für die Stipendien/Darlehen der UZH?
In der Regel handelt es sich um Zinsausschüttungen von privatrechtlichen Stiftungen, die zu diesem Zweck gegründet wurden. Die Darlehenskasse und der Solidaritätsfonds für ausländische Studierende werden zum Teil von den Studierenden selbst gespeist. Einzelne Gelder stammen aus universitätsinternen Fonds.
Kann ich selbst bestimmen, von welcher Stiftung ich unterstützt werden möchte?
Um Ihre Chancen auf ein Stipendium zu erhöhen, stellen wir in Ihrem Namen Anträge bei Stiftungen. Welcher Stiftung Sie zugeteilt werden, darüber entscheidet der Stiftungszweck der einzelnen Stiftungen. Die Entscheidung über die Zuteilung liegt in unserer Kompetenz.
Kann ich damit rechnen, langfristig unterstützt zu werden, wenn ich einmal ein Stipendium von Ihnen erhalten habe?
Falls sich gegenüber dem stipendierten Semester nichts Wesentliches an Ihrer finanziellen Situation und Ihren Studienleistungen geändert hat, ja. Wir sind bemüht, Ihnen bei einer langfristigen Finanzierung Ihres Studiums zu helfen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche besteht jedoch nicht. Ein positiver Entscheid stellt kein Präjudiz für weitere Entscheide dar.
Mit wie viel Geld kann ich rechnen?
Die anerkannten Ausbildungskosten für ledige Studierende ohne Kinder betragen Fr. 24'000.- pro Jahr. Davon werden die zumutbaren Elternbeiträge (einkommens- und vermögensabhängig) und ein zumutbarer Nebenerwerb von Fr. 6'000.- (unabhängig davon, ob Sie tatsächlich arbeiten) abgezogen.
Werden Gesuche nach Eingangsdatum behandelt?
Jein. Eine Prüfung durch unsere Stelle erfolgt in der Regel nach Eingangsdatum. Die weitere Bearbeitung ist jedoch von den Terminen der verschiedenen Stiftungsratssitzungen abhängig.
Wann und in welchem Modus werden die Stipendien ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgt zweimal jährlich. Nach Ablauf der Eingabefrist müssen Sie sich ca. 8 Wochen gedulden. In dieser Zeit wird Ihr Gesuch geprüft und begutachtet. Der Entscheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Erhalte ich weniger Stipendien, wenn ich neben dem Studium arbeite?
Nein. Dies ist nur der Fall, wenn Sie mehr als Fr. 6’000.- pro Jahr selbst verdienen.
Soll ich ein Darlehen oder Stipendien beantragen?
In der Regel versuchen wir Erstausbildungen und teilweise auch Zweitausbildungen mit Stipendien zu unterstützen. Falls Sie ein erhöhtes Budget haben oder die Eltern zu viel verdienen, reichen Sie ein Darlehensgesuch ein.
Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Reichen Sie Unterlagen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe noch nicht vorliegen, zuverlässig nach!
Was ist ein Semesterbericht?
Der ausführliche Semesterbericht (nur bei Folgegesuchen) sollte auf einem separaten Blatt aufgeführt sein, ca. 3/4 bis 1 A4-Seite. Der Semesterbericht dient gegenüber dem Stiftungsrat der Stiftung, die Sie unterstützt hat, als Rechenschaftsbericht. Schreiben Sie auf, was Sie besonders interessiert und was Ihnen gefallen hat, wie sich das Studium für Sie entwickelt und natürlich, womit Sie sich zentral beschäftigt haben. Formal gibt es keine Vorgaben, Sie können es als Brief an den Stiftungsrat adressieren, mit einem kleinen "Dankeschön" oder in Aufsatzform, ganz wie Sie möchten. Bedenken Sie, dass der Semesterbericht neben dem Antrag, den wir in Ihrem Namen stellen, das einzig Persönliche ist, was die Stiftungsratsmitglieder von Ihnen zu Gesicht bekommen. Wir empfehlen Ihnen, den Semesterbericht jeweils sorgfältig und aussagekräftig abzufassen. Bitte unbedingt unterschreiben.
Kann ich das Stipendien-/Darlehensgesuch und die Beilagen auch per Mail schicken?
Leider zur Zeit noch nein. In Zukunft werden Sie alles online im Webformular abwickeln und Dokumente hochladen können. Wir arbeiten zur Zeit an der technischen Umsetzung.
Ich bin neu an der UZH und habe noch keine UZH-Mail-Adresse. Ich kann deshalb das Gesuch nicht fristgemäss einreichen.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns.
Ich habe/meine Eltern haben noch keine aktuelle Steuerrechnung erhalten, was soll ich tun?
Reichen Sie uns zunächst die aktuelle Steuererklärung und die letzte Ihnen vorliegende Steuerrechnung ein. Die aktuelle Steuerrechnung darf nachgereicht werden. Bitte Steuererklärungen früh ausfüllen und keine Verlängerung beim Steueramt beantragen!
Meine Eltern gewähren mir keine Einsicht in ihre Steuerunterlagen, was soll ich machen?
Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Eltern die Steuerunterlagen direkt an uns schicken, ohne dass Sie Einsicht nehmen.
Was ist das steuerbare Einkommen?
Als steuerbares Einkommen wird das Einkommen nach allen gesetzlichen Abzügen bezeichnet (s. Steuererklärung).
Was ist das steuerbare Vermögen?
Als steuerbares Vermögen wird das Vermögen nach allen gesetzlichen Abzügen bezeichnet (s. Steuererklärung).
Was ist das Reinvermögen?
Unter dem Reinvermögen versteht sich das Vermögen abzüglich der Schulden, jedoch ohne den gemeindesteuerlichen Freibetrag. Die Fachstelle Studienfinanzierung rechnet mit dem Reinvermögen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Steuerererklärung und einer Steuerrechnung?
Die Steuererklärung füllen Sie jedes Jahr selbst aus und deklarieren dem Staat gegenüber damit Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen. Auf dieser Grundlage erstellt der Staat eine Steuerrechnung oder eine Steuerveranlagung, die Sie zugeschickt bekommen. Bitte senden Sie uns keine provisorischen Steuerrechnungen zu.
Wo kann ich UZH-Stipendien beantragen?
Das Online-Gesuchsformular finden Sie auf der folgenden Seite.
Aufgrund meiner Situation bekomme ich vermutlich keine Stipendien öffentlicher Stellen. Deshalb möchte ich ein Gesuch bei einer Stiftung stellen. Welche empfehlen Sie?
Wir können keine konkrete Stiftung empfehlen und raten von Algorithmus-basierten und i.d.R. kostenpflichtigen Webportalen ab. Besser suchen Sie spezifisch nach Stiftungen, deren Stiftungszweck zu Ihrer Situation passt (z.B. Ausbildung, Weiterbildung etc.). Informieren Sie sich auch in Ihrer Wohnregion/Gemeinde, bei Kirchen. Eine Übersicht von Stiftungen finden Sie in unseren Link-Verzeichnissen.
Ich suche eine Finanzierung für mein Doktorat. Wo bekomme ich sie?
Informationen zur Forschungsförderung finden Sie beim Graduate Campus der UZH und der Abteilung Forschungsförderung der UZH. Wir von der Fachstelle Studienfinanzierung unterstützen Studierende nur bis und mit Masterabschluss und verfügen über keine Gelder zur PhD-Finanzierung. Ausländische Doktoratsstudierende finden allgemeine Informationen zum Doktoratsstudium beim UZH Scholars Center.
Ich suche eine Finanzierung für mein Nachdiplomsstudium. Wo bekomme ich sie?
Bitte erkundigen Sie sich in Härtefällen direkt bei der für den Studiengang zuständigen Administrativstelle der Studienprogramme nach einer allfälligen Reduktionsmöglichkeit der Gebühren. Wir von der Fachstelle Studienfinanzierung unterstützen Studierende nur bis und mit Masterabschluss und verfügen über keine Gelder zur Nachdiplom-Finanzierung.