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Fachstelle Studienfinanzierung

FAQ – Kantonale Stipendien

Allgemein

Wenn Sie kantonale Stipendien einreichen, müssen Sie unter Umständen eine mehrmonatige Wartezeit in Kauf nehmen. Sie können die Bearbeitung beschleunigen, indem Sie zum frühest möglichen Zeitpunkt ein möglichst vollständiges Gesuch einreichen und fehlende Unterlagen unaufgefordert nachreichen. Reservieren Sie sich Zeit für eine sorgfältige Gesuchseingabe.

Kantonale Stipendien

  • Was gilt als Erst- und was als Zweitausbildung?
    Mit einem Lehrabschluss oder einem Bachelordiplom einer Fachhochschule verfügen Sie über eine abgeschlossene Erstausbildung, ebenso mit einem abgeschlossenen Masterstudium. Weder mit der Matura noch mit einem Bachelordiplom einer Universität verfügen Sie über eine abgeschlossene Erstausbildung. Wenn Sie nach der Matura an der Universität studieren (und vorher keine Lehre abgeschlossen haben), ist Ihre Erstausbildung mit dem Masterabschluss beendet.

    Wichtig: Ihre Eltern sind nach Art. 276 – 277 ZGBbis zum Abschluss Ihrer Erstausbildung unterstützungspflichtig.
     
  • In welchem Kanton muss ich das kantonale Stipendiengesuch einreichen?
    Im Kanton des zivilrechtlichen Wohnsitzes Ihrer Eltern. Es gibt jedoch Ausnahmen. Details finden Sie auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK).
    EDK - Stipendien
     
  • Ich habe eine B-Bewilligung, kann ich kantonale Stipendien beantragen?
    Wenn Sie sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten, haben Sie kein Anrecht auf staatliche Stipendien der Schweiz.
     
  • Meine kantonalen Stipendien sind noch nicht ausbezahlt worden und ich habe kein Geld mehr, was kann ich tun?
    Über die Härtefallkasse der UZH kann Ihnen bei uns in begründeten Fällen unbürokratisch ein zinsloser Härtefallkredit gewährt werden. Sobald die kantonalen Stipendien eintreffen, jedoch spätestens nach 6 Monaten, müssen Sie den Kredit zurückzahlen. Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen unter finanzielle Unterstützung.
     
  • Ich brauche länger als geplant fürs Studium. Bekomme ich nun Probleme mit den kantonalen Stipendien?
    Die kantonalen Stipendienstellen unterstützen während 6 Semestern Bachelor und 4 Semestern Master und einem Zusatzjahr. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn Sie krankheitshalber oder wegen Teilzeitstudiums länger studieren. Details finden Sie  in den jeweiligen kantonalen Stipendiengesetzen und -verordnungen.
     
  • Ich habe gemerkt, dass mein Studienprogramm nicht zu mir passt und möchte etwas anderes studieren. Kann ich trotzdem Stipendien bekommen?
    Ein Wechsel  innerhalb des ersten Studienjahres ist in der Regel unproblematisch. Wenn Sie nach mehreren Semestern wechseln, bekommen Sie u.U. keine kantonalen Stipendien mehr oder es wird eine Wartefrist verfügt. Es gibt grosse Unterschiede zwischen den Kantonen in der Handhabung.

    Wenn Sie einen Studiengangwechsel planen, nehmen Sie bitte frühzeitig während unseren Telefonsprechstunden Kontakt mit uns auf. Wir besprechen mit Ihnen mögliche finanzielle Auswirkungen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

    Weitere Informationen zum Studienprogrammwechsel
    Zentralen Studienberatung UZH
     

  • Ich möchte eine Einsprache/einen Rekurs machen, da mein Gesuch um kantonale Stipendien abgelehnt wurde. Wo bekomme ich Hilfe?
    Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob eine Einsprache/ein Rekurs sinnvoll ist. Nehmen Sie bitte während unseren Telefonsprechstunden Kontakt mit uns auf. Einsprachen und Rekurse müssen juristisch begründet werden.
     

  • Ich habe unerwartet eine Abweisung der kantonalen Stipendienstelle bekommen, was kann ich tun?
    Wenn Ihr Studienabschluss deshalb gefährdet  ist, nehmen Sie bitte während unseren Telefonsprechzeiten umgehend Kontakt mit uns auf.
     

  • Ich habe früher einmal eine Abweisung der kantonalen Stipendienstelle bekommen. Kann ich nochmals ein Stipendiengesuch einreichen?
    Falls sich Ihre persönliche und/oder finanzielle Situation verändert hat, empfehlen wir Ihnen, im neuen Studienjahr ein Wiederholungsgesuch einzureichen. 
     

  • Was passiert, wenn ich für längere Zeit krank werde und ausfalle?
    Bitte informieren Sie möglichst umgehend die für Sie zuständige kantonale Stipendienstelle und erkundigen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten. Welche Konsequenzen hat der Krankheitsausfall bezüglich der Ausbildungsbeiträge für Sie? Bitte lesen Sie auch die zugrundeliegende Gesetzgebung der zuständigen kantonalen Stipendienstelle.

Weiterführende Informationen

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