Stiftung Solidaritätsfonds für ausländische Studierende
Was ist der Solidaritätsfonds?
Die Stiftung unterstützt internationale Studierende, die an der Universität Zürich immatrikuliert sind. Sie ermöglicht den Zugang zur Bildung und fördert Internationalität und Diversität. Sie bietet Chancengleichheit für internationale Studierende, die unterfinanziert sind.
1976 wurde der Solidaritätsfonds für ausländische Studierende als Verein gegründet und 1982 in eine Stiftung umgewandelt. Sie wird von der ETH und der UZH gemeinsam geführt.
Der Solidaritätsfonds wird durch freiwillige Beiträge von Studierenden und Professorenschaft beider Hochschulen alimentiert.
Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Solidaritätsfonds
Als internationale*r Studierende*r können Sie finanzielle Unterstützung für ein Bachelorstudium an der UZH frühestens nach dem Erreichen von 55 ECTS-Punkten bzw. nach Bestehen der Assessmentstufe beantragen.
Falls Sie ein Masterstudium an der UZH absolvieren, können Sie nur durch den Solidaritätsfonds unterstützt werden, wenn Sie einen Bachelorabschluss an einer Schweizer Hochschule gemacht haben.
Es muss sich um Ihr erstes Bachelor-Studium bzw. Ihr erstes Masterstudium handeln. Zweitstudien können nicht unterstützt werden.
Internationale Studierende sind Studierende, die sich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten.
Gesuchsprozess: Wie können Sie Stipendien beim Solidaritätsfonds beantragen?
Falls Sie an der Universität Zürich immatrikuliert sind, können Sie ein Stipendiengesuch über das allgemeine Gesuchsportal der Fachstelle Studienfinanzierung der UZH einreichen. Nach Prüfung v.a. Ihrer finanziellen Gesamtsituation und Ihres Studienfortschritts entscheidet die Fachstelle, von welcher Stiftung oder welchem Fonds Sie allenfalls unterstützt werden können.
An der UZH können keine Direktgesuche an den Solidaritätsfonds gestellt werden.
Studierende der ETH reichen ihr Gesuch bei der Studienfinanzierung der ETH ein.
Stiftungsreglement
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