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Fachstelle Studienfinanzierung

Zuständigkeiten

Wer ist für die Finanzierung meines Studiums verantwortlich?

Sie selbst müssen je nach Ihren individuellen Möglichkeiten - und falls das Studienprogramm es zeitlich zulässt - etwas zur Finanzierung Ihres Studiums beitragen.

In der Schweiz sind zudem Ihre Eltern gesetzlich dazu verpflichtet, Sie in Ihrer Erstausbildung finanziell zu unterstützen. In welchem Umfang sie dies müssen, ist abhängig von ihren objektiven finanziellen Möglichkeiten. Die Unterstützungspflicht gilt bis Ende der Erstausbildung. Falls Sie sich an der Universität Zürich auf dem ersten Bildungsweg befinden, bis Ende des Masterstudiums.

Falls weder Sie selbst noch Ihre Eltern genügend finanzielle Ressourcen haben, springt der Staat mit Stipendien und manchmal mit Darlehen ein. Auch die Universität Zürich unterstützt ihre Studierenden finanziell. Dies aber erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung erfüllen.

1. Unterhaltspflicht

  • Unterhaltspflicht Eltern
    Die Unterstützungspflicht Ihrer Eltern gilt grundsätzlich bis zum ordentlichen Abschluss einer Erstausbildung und unabhängig von Ihrem Alter (Art. 276 – 277 ZGB). Je älter Sie sind, desto mehr finanzielle Eigenverantwortung darf von Ihnen erwartet werden. Ihre Eltern müssen Sie auch nach dem vollendeten 25. Altersjahr unterstützen.
     

  • Unterhaltspflicht Ehepartner*in
    Miteinander Verheiratete sind gegenseitig zur finanziellen Unterstützung verpflichtet (Art. 163 ff. ZGB). Sie sind auch beide verantwortlich für den finanziellen Unterhalt allfälliger gemeinsamer Kinder. Aus diesen Gründen werden bei Studierenden, die Stipendien beantragen, auch die finanziellen Verhältnisse der Ehepartner*in einberechnet. Andererseits  werden auch Kosten für Kinder berücksichtigt.

2. Beitragspflicht als Studierende*r (Eigenleistung)

Sofern es Ihnen zugemutet werden kann, sind Sie selbst dazu verpflichtet, Ihr Studium zu finanzieren. Die Zumutbarkeit findet ihre Grenzen meistens an der Realität: Für ein Vollzeitstudium müssen Sie pro Jahr 1'500-1'800 Stunden einsetzen. Das entspricht einer Arbeitswoche von 32 bis 38 Stunden (bei 5 Wochen Ferien).

3. Kantonale Stipendien

Wenn weder Sie selbst noch Ihre Eltern objektiv gesehen dazu in der Lage sind, Ihre Erstausbildung zu finanzieren, können Sie ein Stipendiengesuch im Wohnsitzkanton Ihrer Eltern stellen. Es gibt Abweichungen von dieser grundsätzlichen Zuständigkeit des Wohnsitzkantons der Eltern.

Die aktuellen, kantonsübergreifenden Informationen und Regelungen finden Sie auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK): EDK - Stipendien 

4. Von der UZH vermittelte Stipendien und Darlehen

Die Fachstelle Studienfinanzierung der UZH kann Sie in Ergänzung zu Pflichtleistungen Ihrer Eltern oder des Staates ebenfalls finanziell unterstützen. Einbezogen werden auch Ihre eigenen Einkünfte und allfälliges Vermögen.

Grundsätzlich sind Stipendien möglich, wenn Ihre Eltern maximal 86'000 CHF (steuerbares Einkommen Bundessteuer) verdienen und das Vermögen nicht mehr als 300'000 CHF beträgt (gemäss Staats- und Gemeindesteuer). Abweichungen von diesen Beträgen sind möglich, falls Sie Geschwister in Ausbildung haben oder Ihre Eltern geschieden sind.

Auf Stipendien oder Darlehen, die die Fachstelle Studienfinanzierung vergibt oder vermittelt, besteht kein gesetzlicher Anspruch.

5. Privatrechtliche Stiftungen und Fonds

Wenn Sie weder von den Eltern, noch vom Staat, noch von der Universität eine finanzielle Unterstützung für Ihr Studium bekommen können, können Stiftungsstipendien eine Option sein. Suchen Sie Stiftungen spezifisch nach deren Zweck (z.B. Bildung, Ausbildung, junge Erwachsene) und meiden Sie kostenpflichtige Vermittlungsportale. Sie finden alle Informationen gratis im Internet. Die Kantone oder der Bund führen Stiftungsverzeichnisse. Wir vermitteln keine Kontakte zu Stiftungen.

Ihre Eltern unterstützen Sie finanziell nicht?

Wenn Sie mit Ihren Eltern nicht einig werden, suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen. Melden Sie sich telefonisch bei uns. Falls dies aus fachlicher Sicht sinnvoll erscheint, vereinbaren wir gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch mit Ihnen Kontakt. Unsere Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Beratungen für oder mit Eltern gehören nicht zu unserem Angebot.

Möglicherweise hilft Ihnen auch unser FAQ – Unterhaltspflicht Eltern weiter.