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Fachstelle Studienfinanzierung

Masterstudierende

Wie gelingt Ihr Masterstudium?

Sie haben Ihr Bachelorstudium an der Universität Zürich oder an einer anderen Universität erfolgreich abgeschlossen. Sie haben auch in finanzieller Hinsicht Routine entwickelt und wissen, wie ein Studium finanziert werden kann.

Vor Beginn des Masterstudiums  ist ein guter Zeitpunkt, sich Ihre finanzielle Situation noch einmal genau anzuschauen. Einiges ändert sich. Das Studium bietet Ihnen nun in den meisten Fällen mehr Spielraum, um einem Nebenjob nachzugehen. Falls Sie über 25 Jahre alt sind, fallen gewisse Vergünstigungen, Zulagen und eventuelle Renten weg. Vielleicht planen Sie, aus dem Elternhaus auszuziehen und Sie überlegen vertiefter, in welchem Berufsfeld Sie nach dem Studium Fuss fassen möchten. Obwohl Sie einen Bachelorabschluss in der Tasche haben, befinden Sie sich immer noch in der Erstausbildung (ausser, Sie haben z.B. vorher eine Lehre oder einen Bachelor einer Fachhochschule abgeschlossen). Ihre Eltern bleiben auch im Masterstudium unterstützungspflichtig, wenn Sie sich in der Erstausbildung befinden.

Studierende, die von Ihren Eltern unterstützt werden können

Wenn das Universitätsstudium Ihre erste Ausbildung ist, bleiben Ihre Eltern auch nach Abschluss des Bachelorstudiums an der Universität unterstützungspflichtig und auch, wenn Sie älter als 25 Jahre alt sind. Allerdings entfallen ab 25 die Ausbildungszulagen, die Ihre Eltern für Sie bekommen haben. Auch die Zahlungen von AHV- und IV-Kinderrenten werden ab vollendetem 25. Altersjahr eingestellt.

Auch wenn Sie noch unter 25 Jahre alt sind, sind Sie älter und unabhängiger geworden. Der Zeitpunkt ist gekommen, sich vermehrt nach Nebenjobs oder Praktika in Ihrem zukünftigen Arbeitsfeld umzusehen. Sie knüpfen damit Kontakte in die Arbeitswelt und finden heraus, wo Sie Ihre Fähigkeiten am besten einsetzen können.

Ob Sie vermehrt arbeiten können, hängt weiterhin auch von Ihrem Studienprogramm und Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit ab. Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Eltern.

Schweizer Masterstudierende, Masterstudierende mit Niederlassungsbewilligung (C)

  • Kantonale Stipendien
    Die Kantone zahlen auch in Ihrem ersten Masterstudium finanzielle Beiträge, meistens in Form von nicht zurückzuzahlenden Stipendien. In einigen Kantonen werden auch Darlehen ausbezahlt. Darlehen müssen nach Abschluss oder Abbruch des Studiums zurückbezahlt werden. Behalten Sie Ihre Studienzeit im Auge. Die Kantone zahlen Stipendien während 6 Semestern Bachelor, 4 Semestern Master und einem allfälligen Zusatzjahr. Das gilt unabhängig davon, ob Sie jemals Stipendien bezogen haben massgebend ist die Zeit, während der Sie studiert haben.
     
  • Stipendien der UZH
    Falls Sie wenig oder keine kantonalen Stipendien erhalten und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, können Sie bei unserer Fachstelle ebenfalls ein Gesuch einreichen. Falls wir unterstützen können,  erfolgt die Unterstützung in den meisten Fällen in Form von Stipendien und je nach Situation alternativ oder ergänzend mit Darlehen.
    Weiter zu Gesuche & Fristen

Internationale Masterstudierende ohne Schweizer Bachelordiplom

  • Wir unterstützen keine internationalen Masterstudierenden ohne CH-Bachelor.
    Erkundigen Sie sich in Ihrem Herkunftsland nach finanzieller Unterstützung von Stiftungen oder NGO's, die gute Studierende während eines Auslandsstudiums unterstützen. Deutsche Studierende können Auslands-BAföG beantragen.
     
  • Kantonale Stipendien
    Wenn Sie sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten, haben Sie kein Anrecht auf staatliche Stipendien der Schweiz.

Internationale Masterstudierende mit CH-Bachelor

  • Kantonale Stipendien
    Wenn Sie sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten, haben Sie kein Anrecht auf staatliche Stipendien der Schweiz.
     
  • Stipendien der UZH
    Falls Sie wenig oder keine staatlichen Stipendien aus Ihrem Herkunftsland erhalten und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, können Sie bei unserer Fachstelle ebenfalls ein Gesuch einreichen. Wir unterstützen ergänzend zu staatlichen Pflichtleistungen, Elternbeiträgen und Erwerbseinkünften in Ihrem ersten Masterstudium.
    Weiter zu Gesuche & Fristen

Internationale Masterstudierende (Geflüchtete und staatenlose Personen)

  • Kantonale Stipendien
    Wenn Sie aus Ihrem Herkunftsland flüchten mussten, können Sie kantonale Stipendien beantragen.
    Falls Ihre Eltern in der Schweiz leben, können Sie das Stipendiengesuch im Wohnsitzkanton Ihrer Eltern einreichen. Falls das nicht der Fall ist,  ist derjenige Kanton zuständig, welchem Sie zugewiesen wurden.
     
  • Stipendien der UZH
    Falls Sie wenig oder keine kantonalen Stipendien erhalten und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, können Sie bei unserer Fachstelle ebenfalls ein Gesuch einreichen. Falls wir unterstützen können,  erfolgt die Unterstützung in den meisten Fällen in Form von Stipendien und je nach Situation alternativ oder ergänzend als Darlehen.
    Weiter zu Gesuche & Fristen

Studierende im Double-Degree-Studium

Sie erwägen ein Double-Degree-Studium? Mehrkosten, die dafür entstehen, können wir nicht mit Stipendien decken. Allenfalls kommt ein Darlehen für Sie in Frage. Die Bedingungen dafür finden Sie auf der Webseite der Stiftung studentische Darlehen UZH.

Wenden Sie sich an uns

Sie haben alles sorgfältig durchgelesen und es bleiben trotzdem Fragen offen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.