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Ihre Eltern sind bis zum Abschluss einer ordentlichen Erstausbildung gemäss Art. 276/277 ZGB unterstützungspflichtig. Als Regelabschluss des universitären Studiums gilt in der Schweiz der Masterabschluss. Das Recht auf Unterstützung ist rechtlich einklagbar, falls die Eltern nicht bereit sind, ihrer Pflicht nachzukommen.
Unterhaltspflicht der Eltern (PDF, 133 KB)
Grundlage: Master als Regelabschluss (PDF, 509 KB)
Achtung: Obwohl Ausbildungszulagen und Kinderrenten nur bis zum Vollenden des 25. Altersjahres ausgerichtet werden, endet die Unterstützungspflicht Ihrer Eltern nicht zu diesem Zeitpunkt.
Viele Studierende absolvieren ein Werkstudium und finanzieren sich zu einem Teil selbst. Es empfiehlt sich ein Arbeitspensum, das 20-30% nicht übersteigt.
Spätestens ab Masterstufe ist es sinnvoll, berufsrelevante Arbeitserfahrungen zu sammeln.
Zu Beginn des Studiums raten wir v.a. in Fächern mit Assessment-Stufe aufgrund der grossen Selektion von einem Nebenerwerb ab.
Wenn Ihre Eltern objektiv nicht in der Lage sind, Sie finanziell zu unterstützen und Sie nicht genug selbst verdienen (können), können Sie im Wohnsitzkanton Ihrer Eltern ein Gesuch um Stipendien stellen.
Informieren Sie sich beim Wohnsitzkanton Ihrer Eltern, bevor Sie dort ein Gesuch einreichen. Füllen Sie das Gesuch gewissenhaft aus und reichen Sie es so vollständig wie möglich ein. Reichen Sie fehlende Unterlagen zuverlässig nach!
Auslandschweizer/innen stellen ein Gesuch in dem Kanton, in dem sich ihr Heimatort befindet.
Achtung: Je nach Kanton müssen Sie mit sehr langen Bearbeitungszeiten rechnen.
Um Ihren Studienbeginn nicht zu gefährden, sollten Sie die Wartezeit nicht mit Erwerbsarbeit überbrücken. Besser ist es, sich vor dem Beginn des Studiums eine kleine Reserve zu erarbeiten, um sich die ersten Monate des Studiums vorfinanzieren zu können.
Die Fachstelle Studienfinanzierung der Universität Zürich vermittelt bei Erfüllung der Voraussetzungen u.a. Stipendien von privatrechtlichen Stiftungen und universitätsinternen Fonds.
Es gibt in der Schweiz zahlreiche privatrechtliche Stiftungen und Fonds. Diese haben einen klar definierten oft sehr spezifischen Stiftungszweck und unterstützen in der Regel erst, wenn alle anderen Quellen ausgeschöpft sind. Seien Sie kritisch bei kostenpflichtigen Vermittlungsangeboten.
Verzeichnisse privater Stiftungen UZH
Wir erstellen gerne mit Ihnen ein realistisches Budget. Sie können sich gerne für eine Beratung bei uns melden.
Minimale Studien- und Lebenskosten pro Monat (PDF, 127 KB)