Voraussetzungen
Voraussetzungen für ein Stipendium
- Erststudium
- Immatrikulation an der Universität Zürich
- Steuerbares Einkommen der Eltern ist nicht höher als Fr. 86'000.-*, und sie besitzen nicht mehr als Fr. 300'000.- Reinvermögen.
- Alle anderen Finanzierungsquellen sind bereits ausgeschöpft (Eltern, Eigenverdienst, kantonale Stipendien)
- Ein Gesuch beim Wohnkanton der Eltern ist bereits e i n g e r e i c h t (bei Studierenden aus Deutschland ein Auslands-BAföG-Gesuch). Der Entscheid des kantonalen Stipendienamtes (oder des BAföG-Amtes) muss noch nicht vorliegen, wenn Sie ein Gesuch bei uns stellen. Die Zahlen können nachträglich in die Berechnung einbezogen werden.
- Gute Studienleistungen an der Universität Zürich innerhalb einer adäquaten Studiendauer.
-
Ein Studienabschluss erfolgt bis zum 45. Lebensjahr
*pro weiteres Kind in Ausbildung erhöht sich die Einkommensgrenze um Fr. 6'000.-
Voraussetzungen für ein Darlehen
- Immatrikulation an der Universität Zürich
- Alle anderen Finanzierungsquellen sind bereits ausgeschöpft (Eltern, Eigenverdienst, kantonale Stipendien).
- Reststudienzeit von in der Regel max. 4 Semestern
- Vorliegen einer öffentlich beurkundeten Bürgschaft (kann bei Vertragsunterschrift nachgereicht werden)
- Schweizer Bürgerrecht oder Aufenthaltsbewilligung C
- Ein Studienabschluss erfolgt bis zum 45. Lebensjahr
Voraussetzungen für einen Härtefallkredit
- Eine akute unverschuldete finanzielle Notlage
- Eine Rückzahlung innerhalb von 6 Monaten kann plausibel gewährleistet werden
Kurzfristige Kredite sind zur Überbrückung (z.B. von ausstehenden Stipendien) und nicht zur Schuldensanierung gedacht und werden nach der vereinbarten Rückzahlungsfrist bei Nicht-Bezahlung direkt betrieben.
